Kontrollfahrt und Fahreignungsabklärung
Kontrollfahrt und Fahreignungsabklärung
- Sie haben den Wohnsitz in die Schweiz verlegt und müssen eine Kontrollfahrt absolvieren?
- Sie wurden für eine Fahreignungskontrolle aufgefordert?
- Dürfen wir Sie für die anstehende medizinische Kontrollfahrt vorbereiten und begleiten?
Die Fahrschule Koch hat sich spezialisiert, Sie für eine entsprechende Kontrollfahrt vorzubereiten und das in allen Kategorien.
Für Auto, Motorrad oder Lastwagen. Gerne sind wir für Sie da. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.
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Ausländischer Führerausweis umtauschen
Allgemeine Informationen
Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.
Vergessen Sie nicht, sich frühzeitig für Fahrstunden anzumelden. Eine Kontrollprüfung kann nur einmal gemacht werden.
Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.
Informationen für Personen aus der Ukraine
Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Im Rahmen des Umtauschverfahrens muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.
Genauer Ablauf für den Umtausch
- Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
- Sehtest (direkt auf dem Formular)
- Farbiges Passfoto (direkt auf dem Formular)
- Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original - Ausländischer Führerausweis im Original
- Übersetzung (von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist
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Fahreignungsabklärung und medizinische Kontrollfahrt
Informationen
Bestehen Zweifel an der Fahreignung oder Fahrkompetenz einer Person, werden vom Strassenverkehrsamt Massnahmen eingeleitet.
Das kann aus diversen Gründen sein. Oft sind es medizinische Gründe, durch eine Verletzung, Krankheit oder einer Operation. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass durch Auffällikeiten im Strassenverkehr und über die Polizei, das Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt verlangt.
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen die Mobilität so lange wie möglich zu erhalten. Warten Sie nicht und rufen Sie an. Wir finden bestimmt die beste Lösung.
WissenswertesEine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Fahreignungsabklärung kann nicht wiederholt werden. Auch ein NIchterscheinen wird als negative Prüfung gewertet. Bereiten Sie sich genug früh für diese Überprüfung vor. Wir, als Fahrschule Koch, stehen Ihnen gerne für Rat und Tat bei. Unser Team ist speziell ausgebildet. Gerne beraten wir Sie und suchen die beste Lösung für ein gemeinsames Gelingen.
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WAB
Je nach dem wie lange Sie schon im Besitz des ausländischen Führerausweises sind, müssen Sie nach der praktischen Kontrollprüfung einen Wab-Kurs besuchen. Wir helfen Ihnen gerne auch nach bestandener Kontrollfahrt weiter und unterstützen Sie, bis Ihr Ausweis definitiv ist und sogar darüberaus.
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weiterführende Ausbildung