Taxi-Ausbildung

     
     

    Taxi-Ausbildung

    Voraussetzungen: Mindestens 1 Jahr Fahrpraxis! Wer mit Motorfahrzeugen der Kat. B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, muss während eines Jahres (klaglose Fahrpraxis) regelmässig ein Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Kategorie geführt haben.
    Fahrpraxis mit den Kat. A und A1 (Motorrad / Roller) gilt nicht.

    Gesuch Lernfahrausweis
    Bewerber um den Führerausweis der Kategorie C haben sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Einladung wird nach Eingang des Gesuchs vom Strassenverkehrsamt zugestellt. Der Sehtest auf dem Lernfahrausweis-Formular muss nicht ausgefüllt werden. Insgesamt dauert dies mindestens 3 Wochen.